Klage
Nimm „hagi“, wenn die zivilrechtliche Klage gemeint ist. „Kaebus“ ist eher Beschwerde oder Rechtsbehelf und nicht die Standardübersetzung für eine Zivilklage.
Deutsch „Klage“ kann Verfahren, Klageschrift oder Anspruch meinen. Estnisch trennt: hagi ist die Klage, hagiavaldus die Klageschrift, nõue der Anspruch und kaebus eher Beschwerde oder Rechtsbehelf. Diese Trennung ist im Prozessrecht besonders wichtig.
„Klage einreichen“ heißt hagi esitama.
„Klageschrift“ heißt hagiavaldus, nicht nur hagi.
„Klage abweisen“ heißt hagi rahuldamata jätma.
Kaebus nicht pauschal für Zivilklage verwenden.
Gerichtsunterlagen, Klageantrag, Klageerwiderung: hier muss klar sein, ob die Klage als Verfahren, der Klageantrag oder der materielle Anspruch gemeint ist. Für die Zivilklage ist hagi der Ausgangspunkt.
Eine Maschine macht aus „Klage“ gern avaldus oder nõue. Für die Zivilklage ist aber hagi nötig; sonst wirkt der Text wie ein allgemeiner Antrag oder nur wie der materielle Anspruch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.