Anspruch
Nimm „nõue“, wenn ein durchsetzbarer rechtlicher Anspruch oder geltend gemachtes Begehren gemeint ist. „Õigus“ ist nur das Recht als Berechtigung und nicht automatisch der Anspruch gegen jemanden.
Im Deutschen kann „Anspruch“ das subjektive Recht, die Forderung oder den Streitgegenstand im Prozess meinen. Estnisch arbeitet häufig mit nõue, wenn etwas von einer anderen Person verlangt wird. Õigus passt, wenn nur die Berechtigung beschrieben wird, nicht die konkrete Durchsetzung gegen den Schuldner.
„Anspruch haben auf“ heißt õigus olema millelegi oder nõue olema kellegi vastu, je nach Satzbau.
Claim nicht gedanklich zu eng als hagi übersetzen: hagi ist die Klage, nõue der Anspruch.
„Anspruch geltend machen“ heißt nõuet esitama oder nõuet maksma panema.
Bei Geldansprüchen kann nõue zugleich „Forderung“ heißen.
Für Zivilrecht, Schuldrecht und Prozessrecht ist nõue der zentrale Begriff. Besonders wichtig ist die Trennung von õigus als Berechtigung und nõue als durchsetzbarer Anspruch, weil sonst unklar wird, ob nur ein Recht besteht oder ob jemand konkret leisten muss.
Automatisch rutscht „Anspruch“ leicht zu õigus, also zum abstrakten Recht. In Klage, Mahnung oder Anspruchsschreiben fehlt dann das geltend gemachte nõue gegen eine bestimmte Person.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.