Kündigung
Nimm „ülesütlemine“, wenn die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch Erklärung gemeint ist. „Lõpetamine“ ist allgemeiner; „tühistamine“ bedeutet eher Aufhebung/Anfechtung und ist nicht normale Kündigung.
Im Deutschen kann „Kündigung“ die Erklärung, den Zugang oder die Beendigung meinen. Estnisch unterscheidet zwischen ülesütlemine als Kündigungsvorgang, ülesütlemisavaldus als Erklärung und lõpetamine als allgemeiner Beendigung. Für Arbeitsverträge ist diese Trennung besonders geläufig.
„Kündigung aussprechen“ heißt lepingut üles ütlema oder ülesütlemisavaldust esitama.
„Kündigungsfrist“ heißt etteteatamistähtaeg oder ülesütlemistähtaeg.
Tühistamine nicht für normale Vertragskündigung verwenden.
Lõpetamine kann auch einvernehmliche Beendigung oder Fristablauf bedeuten.
Arbeits-, Miet- und Dienstleistungsverträge: hier sollte genau unterschieden werden, ob eine Kündigungserklärung, eine einvernehmliche Beendigung oder eine Aufhebung gemeint ist. Ülesütlemine ist die sichere Wahl für Kündigung.
„Kündigung“ wird maschinell oft neutral mit lõpetamine wiedergegeben. Bei Arbeits- und Mietverträgen ist ülesütlemine die rechtliche Beendigungserklärung; lõpetamine kann wie ein allgemeines Ende ohne Kündigungsregime wirken.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.