Aktie
Aktie ist die action als Anteilspapier; der Anteil an einer SARL ist dagegen keine action, sondern eine part sociale.
Die Aktie einer Aktiengesellschaft ist im Französischen die action (cours de l'action, actionnaire). Als Oberbegriff für Wertpapiere steht titre. Vorsicht bei der Gesellschaftsform: Der Anteil an einer SARL, dem GmbH-Pendant, ist keine action, sondern eine part sociale. Und action ist ein Homonym, es heißt auch Handlung und, juristisch, die Klage. Wer den GmbH-Anteil als action übersetzt, verwechselt die Rechtsform.
Der Geschäftsanteil an einer SARL ist une part sociale, nicht „une action“.
„action“ heißt je nach Kontext auch Handlung oder Klage, der Finanzbezug muss klar sein.
der Aktionär ist l'actionnaire, der Anteilseigner allgemein l'associé.
Dasselbe Wort action trägt drei Welten: die Aktie im Börsenteil, die part sociale im GmbH-Recht, die Klage im Prozess. Beim klaren Börsenkontext bleibt action unstrittig.
Als action ist „Aktie“ richtig übersetzt, doch beim Anteil an einer SARL, der part sociale heißt, verfehlt die Automatik die Rechtsform. Aus dem GmbH-Anteil wird eine Aktie, und die Rechtsform der Gesellschaft verschiebt sich unbemerkt.