Klage
die Zivilklage ist eine action oder demande; die Strafanzeige heißt plainte, der Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt recours.
„Klage“ ist im Deutschen weit und primär zivilrechtlich gedacht. Das Französische ordnet sie nach Rechtszweig: im Zivilrecht action oder demande, im Strafrecht plainte, im Verwaltungsrecht recours. Die verfahrenseinleitende Schrift ist die assignation. Wer den Rechtsweg verwechselt, verweist auf das falsche Gericht mit eigenen Fristen und eigenem Verfahren.
„Klage einreichen“ im Zivilprozess ist intenter une action oder déposer une demande, nicht „porter plainte“, was eine Strafanzeige ist.
„Klage gegen einen Bescheid“ ist recours, nicht action.
„sich beklagen“ im Alltag ist se plaindre, keine juristische Klage.
Verweist ein Schriftsatz mit plainte aufs Strafrecht, wo die zivilrechtliche action gemeint war, landet er beim falschen Gericht mit falschen Fristen. Im lockeren „ich verklage dich“ bleibt die Zuordnung offen.
Automatisch greift „Klage“ oft zu plainte, ohne den Rechtszweig zu prüfen. Aus der zivilrechtlichen action wird eine strafrechtliche plainte, und ein Schriftsatz verweist plötzlich auf die Staatsanwaltschaft statt aufs Zivilgericht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.