Aufenthalt
séjour ist der Aufenthalt als Zeitabschnitt und im Aufenthaltsrecht; der verfestigte Lebensmittelpunkt heißt résidence, der rechtliche Wohnsitz domicile.
séjour misst den Aufenthalt als Abschnitt und trägt das gesamte Aufenthaltsrecht (titre de séjour, carte de séjour, droit au séjour), résidence bezeichnet den Ort, an dem jemand tatsächlich verwurzelt lebt, domicile den rechtlichen Wohnsitz, an den Zustellung und Zuständigkeit anknüpfen. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kollisionsrechts heißt darum résidence habituelle, gerade nicht séjour habituel.
die Aufenthaltserlaubnis ist der titre de séjour oder die carte de séjour, nicht der „permis de résidence“.
der gewöhnliche Aufenthalt des Kollisionsrechts heißt résidence habituelle, nicht „séjour habituel“.
der Wohnsitz in Vertrags- und Zustellklauseln ist das domicile, nicht die résidence.
Am Ausländeramt zählt der séjour, im Kollisionsrecht die résidence habituelle, in der Zustellklausel das domicile, und mit jedem Wort wechselt das Rechtsregime. Für „unser Aufenthalt in Lyon“ reicht notre séjour.
Ohne Kontext wird „Aufenthalt“ maschinell séjour, auch wo das Kollisionsrecht résidence habituelle oder die Zustellklausel domicile verlangt. Mit dem einen Wort wechselt unbemerkt das Rechtsregime.