Kaution
Die Mietkaution heißt im Vertrag dépôt de garantie. la caution ist eigentlich der Bürge, auch wenn der Alltag beides caution nennt.
Im französischen Mietrecht sind das zwei verschiedene Sicherheiten: das dépôt de garantie ist die hinterlegte Summe, höchstens eine Monatsmiete bei unmöblierter Wohnung, die caution ist die Bürgschaft, bei der eine Person für die Miete einsteht, im Alltag der garant. Umgangssprachlich sagen viele Franzosen trotzdem caution zur Kaution, im bail steht aber dépôt de garantie. Nur im Strafrecht ist caution die richtige Kaution: libéré sous caution, gegen Kaution frei.
im Mietvertrag heißt die Kaution dépôt de garantie, umgangssprachlich oft caution, im Vertrag zählt das erste.
la caution ist rechtlich der Bürge oder die Bürgschaft (se porter caution).
„gegen Kaution freigelassen“ ist libéré sous caution, hier stimmt caution.
Wohnungsanzeigen und Mietverträge trennen scharf: dépôt de garantie für das Geld, garant oder caution für die Person, die bürgt. Verspricht der Vertragstext eine caution, wo eine Summe gemeint war, erwartet der Vermieter plötzlich einen Bürgen.
Alltagssprache verführt die Automatik: „Kaution“ wird caution, was rechtlich der Bürge ist. Im übersetzten Mietvertrag steht dann eine Personensicherheit, wo eine Geldsumme hinterlegt werden sollte, und die Klausel verlangt etwas anderes, als der Vermieter meint.