Haftung
responsabilité ist die rechtliche Haftung allgemein; die Gewährleistung für Mängel heißt garantie, die Haftung als Sicherheit caution.
„Haftung“ meint im Deutschen die rechtliche Einstandspflicht als Ganzes. Das Französische trennt die allgemeine responsabilité, die Delikt und Vertragsverletzung deckt, von der spezifischen Mängel-garantie und der Sicherungs-caution. Die beschränkte Haftung der GmbH steckt im Namen der Rechtsform SARL, société à responsabilité limitée. Wer die Gewährleistung pauschal responsabilité nennt, verfehlt die eigene Anspruchsgrundlage der Mängelhaftung.
„Haftung für Mängel“ ist garantie des vices cachés, nicht bloß responsabilité.
„beschränkte Haftung“ der GmbH ist responsabilité limitée (SARL).
„für einen Kredit haften“ ist se porter caution, nicht „être responsable du crédit“.
Verfehlt eine Klausel mit pauschalem responsabilité die garantie für Mängel, trifft sie nicht die eigene Anspruchsgrundlage mit ihren Fristen und Rechtsbehelfen. Im allgemeinen „ich übernehme die Verantwortung“ bleibt responsabilité unstrittig.
Maschinell wird „Haftung“ fast immer responsabilité, auch bei der Mängelgewährleistung oder der Bürgschaft. Aus der garantie des vices cachés wird eine allgemeine responsabilité, und ein Kaufvertrag verliert die spezifische Anspruchsgrundlage, auf die es bei Mängeln ankommt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.