Vollstreckung
Die Vollstreckung eines Urteils ist die exécution, meist forcée, wenn der Schuldner nicht zahlt. Die Zwangsmaßnahmen selbst heißen voies d'exécution.
Ohne titre exécutoire keine exécution: Urteil, notarielle Urkunde oder gerichtlicher Vergleich müssen erst die vollstreckbare Ausfertigung tragen, die formule exécutoire. Erst dann setzt der commissaire de justice die voies d'exécution in Gang, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, allen voran die saisie in ihren Varianten (saisie-attribution auf Konten, saisie-vente auf Sachen). Die exécution provisoire eines noch nicht rechtskräftigen Urteils läuft in Frankreich seit der Reform 2020 als Regel, nicht mehr als Ausnahme.
die Zwangsvollstreckung ist die exécution forcée, oder die voies d'exécution als Feld, nicht eine „exécution obligatoire“.
der commissaire de justice vollzieht, seit Juli 2022 tritt der frühere huissier unter diesem neuen Titel auf.
„vollstreckbarer Titel“ heißt titre exécutoire, mit der formule exécutoire als Vollstreckungsklausel.
Titelseite, Vollstreckungsauftrag, Kontopfändung: an jeder Station steht ein anderes Wort. Fehlt der titre exécutoire im Schriftsatz, weil dort pauschal nur exécution steht, verliert der Antrag seinen Anker; eine saisie ohne den Titel dahinter bleibt leere Drohung.
Verfahrensklammern fallen weg: „Vollstreckung“ wird maschinell zur bloßen exécution, ohne den vollstreckbaren Titel und ohne die voies d'exécution als Werkzeugkasten. Im übersetzten Schriftsatz fehlt am Ende die titre exécutoire, und die Pfändung liest sich, als könne sie ohne Grundlage stattfinden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.