Kündigung
καταγγελία für die Kündigung eines Vertrags; λύση für die Beendigung als Ergebnis; απόλυση nur für die Entlassung im Arbeitsrecht.
„Kündigung“ kann im Deutschen Erklärung, Rechtsfolge und arbeitsrechtlichen Vorgang zugleich bezeichnen. Griechisch ordnet genauer: καταγγελία ist die Kündigungserklärung eines Vertrags, λύση die Beendigung, απόλυση die Entlassung. Gerade im Arbeitsrecht muss sichtbar bleiben, wer handelt: Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Vertragspartei.
„Einen Vertrag kündigen“ heißt καταγγέλλω τη σύμβαση.
Απόλυση passt nicht für Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.
Λύση ist zu ergebnisbezogen, wenn die Kündigungserklärung selbst gemeint ist.
Παραίτηση kann Eigenkündigung oder Rücktritt bedeuten und darf nicht automatisch für jede Kündigung stehen.
Mietrecht, Dauerschuldverhältnisse und Vertragsklauseln sprechen meist für καταγγελία. Überschriften wie „Beendigung“ können λύση verlangen. Arbeitsrechtliche Entlassung braucht απόλυση, Eigenkündigung des Arbeitnehmers eher παραίτηση. Die Richtung entscheidet über die Verantwortung im Text.
Bei „Kündigung“ erscheint maschinell schnell λύση oder απόλυση. Das trifft Beendigung oder Entlassung, aber nicht zwingend die καταγγελία als Ausübung eines Kündigungsrechts. In Miet-, Arbeits- und Dauerschuldverhältnissen kann dadurch die handelnde Seite verschwimmen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.