Erlass
άφεση χρέους für Schuldenerlass; παραίτηση από απαίτηση für Forderungsverzicht; διάταγμα oder πράξη nur für staatliche Erlasse.
Der deutsche „Erlass“ ist besonders mehrdeutig. Im Schuldrecht meint er den Verzicht des Gläubigers auf eine Schuld, im öffentlichen Recht kann es um Verordnung, Dekret oder Bescheid gehen. Griechisch muss diesen Wechsel sichtbar machen: άφεση χρέους gehört zur Schuld, παραίτηση από απαίτηση zum Forderungsverzicht, διάταγμα oder διοικητική πράξη zur staatlichen Ebene.
„Erlass einer Forderung“ nicht automatisch mit διάταγμα übersetzen; das ist ein staatlicher Erlass oder Dekret.
Άφεση χρέους meint Schuldenerlass, nicht Steuerbescheid oder Verwaltungserlass.
Διαγραφή χρέους kann bloße Ausbuchung meinen und ersetzt nicht immer den rechtsgeschäftlichen Erlass.
Παραίτηση braucht ein Objekt, etwa από απαίτηση.
Vergleiche, Schuldenbereinigung und Forderungsverzicht sprechen für άφεση χρέους oder παραίτηση από απαίτηση. Staatliche Regelungen, Bescheide und Verordnungen verlangen andere Wörter. Vor der Übersetzung muss klar sein, ob Privatrecht oder öffentliches Recht gemeint ist.
„Erlass“ wird automatisch leicht zu διάταγμα. Im Privatrecht wird dadurch aus einem Schuldenerlass ein staatlicher Rechtsakt. Bei Schulden, Vergleichen und Verzichtserklärungen muss άφεση χρέους oder παραίτηση από απαίτηση den Forderungsbezug halten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.