Mangel
Nimm „פגם“, wenn ein rechtlicher oder sachlicher Mangel gemeint ist. „ליקוי“ passt bei Defekt oder Baumangel, „חוסר“ bei Fehlen und „מחסור“ bei Knappheit.
„Mangel“ kann im Deutschen ein Sachmangel, Rechtsmangel, Defekt, Fehlen oder bloßer Ressourcenmangel sein. Hebräisch unterscheidet פגם, ליקוי, חוסר und מחסור. Im Gewährleistungsrecht ist פגם meist sicherer als מחסור, weil es den Fehler der Sache oder des Rechtsverhältnisses trifft.
„Sachmangel“ ist פגם בנכס oder פגם בממכר, nicht מחסור.
„Baumängel“ sind oft ליקויי בנייה.
„Mangel an Beweisen“ ist חוסר ראיות.
מחסור beschreibt Knappheit und ist für Gewährleistungsrechte meist falsch.
Kaufrecht, Werkvertrag, Mietrecht, Baurecht: hier muss die Art des Mangels klar sein. פגם ist der juristische Grundbegriff, ליקוי der Defekt, חוסר das Fehlen und מחסור die Knappheit.
Maschinell wird „Mangel“ gern zu מחסור. Im Gewährleistungsrecht macht das aus einem Sachmangel eine Knappheit und verschiebt den rechtlichen Kern.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.