Anfechtung
Nimm „ביטול בשל פגם ברצון“, wenn ein Rechtsgeschäft wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung angegriffen wird. „ערעור“ ist ein Rechtsmittel, „תקיפה“ der Angriff auf eine Entscheidung.
„Anfechtung“ ist im Deutschen besonders kontextabhängig. Im Vertragsrecht geht es um einen Willensmangel beim Rechtsgeschäft; im Prozessrecht um ein Rechtsmittel; im Verwaltungsrecht oft um die Überprüfung einer Entscheidung. Hebräisch hat dafür keinen bequemen Sammelbegriff. Beim Rechtsgeschäft ist die beschreibende Fügung sauberer als ein glattes ערעור.
„Anfechtung wegen Irrtums“ ist ביטול בשל טעות oder ביטול בשל פגם ברצון, nicht ערעור.
„Berufung gegen ein Urteil“ ist ערעור.
„Anfechtung eines Verwaltungsakts“ kann תקיפה oder עתירה sein, je nach Verfahren.
ביטול allein sagt noch nicht, ob Irrtum, Täuschung oder Drohung der Grund ist.
Irrtum, Täuschung, Beschlussmangel, Rechtsmittel: hier muss der Rechtsbereich vor der Wortwahl stehen. ביטול בשל פגם ברצון gehört zum Rechtsgeschäft; ערעור zum Rechtsmittel; תקיפה zur angegriffenen Entscheidung.
Automatisch wird „Anfechtung“ oft zu ערעור. Bei einem Vertrag wegen Irrtums verschiebt das den Fall ins Berufungsrecht und verdeckt den פגם ברצון.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.