Anspruch
„Zahtjev“ für den geltend gemachten Anspruch. „Tražbina“ nur, wenn es um die Forderung als schuldrechtliche Vermögensposition geht.
„Anspruch“ liegt im Deutschen zwischen Recht, Forderung und prozessualem Begehren. Kroatisch zwingt zur Einordnung. „Zahtjev“ passt, wenn jemand etwas verlangt oder gerichtlich geltend macht. „Tražbina“ passt, wenn die Forderung als übertragbare, fällige oder verrechenbare Rechtsposition gemeint ist. Genau diese Trennung entscheidet in Abtretung, Aufrechnung und Verjährung.
„Anspruch“ nicht automatisch mit „tražbina“ übersetzen, wenn Unterlassung, Herausgabe oder Feststellung verlangt wird.
„Zahtjev“ kann auch Antrag heißen, deshalb im Prozess sauber vom Antrag trennen.
„Pravo“ allein ist zu weit, wenn ein konkreter Anspruch geltend gemacht wird.
Ein Anspruchsschreiben, eine Klagebegründung, eine Forderungsabtretung: zuerst klären, ob jemand etwas verlangt oder ob eine Forderung als Vermögenswert behandelt wird. Davon hängt „zahtjev“ oder „tražbina“ ab.
Automatisch landet „Anspruch“ fast immer bei „zahtjev“. Bei Abtretung oder Aufrechnung verschwindet dann die Forderung als Vermögensposition, obwohl gerade „tražbina“ gebraucht wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.