Klage
„Tužba“ für die Klage vor Gericht. „Tužbeni zahtjev“ ist nur der Antrag innerhalb der Klage, „pritužba“ ist keine Zivilklage.
Deutsch vermischt im Alltag leicht Klage, Antrag und Beschwerde. Kroatisch braucht diese Trennung. „Tužba“ ist der gerichtliche Angriff. „Tužbeni zahtjev“ sagt, was mit der Klage verlangt wird. „Pritužba“ klingt nach Beschwerde und verschiebt eine echte Klage in ein anderes Register.
„Klage erheben“ heißt „podnijeti tužbu“, nicht formell „dignuti tužbu“.
„Pritužba“ ersetzt „tužba“ nicht, wenn ein Verfahren vor Gericht eingeleitet wird.
Der Klageantrag ist „tužbeni zahtjev“, nicht jede Klage.
Eine Klageschrift, ein Urteilstenor, eine Prozessvollmacht: „tužba“ ist der Anker. Erst beim konkreten Antrag innerhalb der Klage kommt „tužbeni zahtjev“ ins Spiel.
Automatische Übersetzung greift bei „Klage“ manchmal zu „pritužba“. In einer Zivilsache wird daraus eine Beschwerde statt einer gerichtlichen Klage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.