Akte
Nimm „pel“, wenn eine Akte als Sammlung von Unterlagen oder Vorgang gemeint ist. „Belge“ ist eher einzelner Beleg oder Nachweis; „dosya“ ist ein verbreitetes Lehnwort für Akte oder Datei.
Die deutsche „Akte“ meint oft nicht ein einzelnes Dokument, sondern den gesamten Vorgang. Kurmanji kann dafür pelên dozê oder dosya verwenden. Wenn ein Beweisdokument gemeint ist, ist belge besser. Wenn es um elektronische Datei geht, kann dosya natürlicher sein.
Belge nicht für die ganze Akte verwenden, wenn mehrere Unterlagen gemeint sind.
Pel allein kann auch Blatt heißen; bei Rechtstexten besser pelên dozê oder pelên dadgehê ergänzen.
Dosya ist verständlich, aber lehnwortnah.
Akte nicht mit Klage verwechseln: doz ist der Fall oder Prozess, nicht die Unterlagensammlung.
Eine Gerichtsakte, Ermittlungsakte, Behördenakte: pelan oder dosya muss die Sammlung von Unterlagen meinen. Ein einzelnes Blatt oder eine Computerdatei wäre zu eng.
Automatisch wird „Akte“ gern als Datei oder einzelnes Blatt verstanden. Dann verschwindet die Verfahrensakte als geordnete Sammlung von Unterlagen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.