Anzeige
Nimm „gilî“, wenn eine Anzeige oder Beschwerde bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörde gemeint ist. „Agahî“ ist nur Information, „rapor“ eher Bericht.
Deutsch verwendet „Anzeige“ für Strafanzeige, behördliche Anzeige und auch Werbung. Kurmanji muss den juristischen Sinn klar machen: gilî trägt den Beschwerde-/Anzeigekern, während agahî nur Nachricht oder Information bedeuten kann.
Anzeige nicht automatisch mit Reklame/Werbung übersetzen.
Agahî ist zu schwach, wenn eine Straftat gemeldet wird.
Bei „Strafanzeige erstatten“ besser gilî kirin oder gilî pêşkêş kirin verwenden.
Ein Polizeibericht, eine Strafakte, eine Mitteilung an die Behörde: gilî kann den Anstoß zu einem Verfahren tragen. Eine bloße Anzeige im Sinne von Werbung oder Display ist ein anderer Begriff.
Maschinell schwankt „Anzeige“ zwischen Strafanzeige, Reklame und Display. In der Strafakte muss gilî den Verfahrensanstoß tragen, nicht eine bloße Information.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.