Widerspruch
Nimm „îtiraz“, wenn ein formeller Einwand oder Widerspruch gegen eine Entscheidung, Forderung oder Maßnahme gemeint ist. „Nerazîbûn“ ist bloß Nicht-Einverstanden-Sein; „berpirs“ oder „bersiv“ gehören nicht hierher.
Deutsch verwendet „Widerspruch“ für logischen Gegensatz, formellen Rechtsbehelf und einfachen Protest. Kurmanji sollte bei juristischer Handlung îtiraz wählen. Wenn nur eine Aussage einer anderen widerspricht, braucht man eher eine Satzkonstruktion wie dijî hev bûn.
Nerazîbûn reicht nicht, wenn eine Frist läuft oder ein Bescheid angefochten wird.
Îtiraz ist breiter als Berufung und darf nicht automatisch als îstînaf verstanden werden.
Bei logischem Widerspruch nicht mechanisch îtiraz verwenden.
„Widerspruch einlegen“ braucht eine aktive Form: îtiraz kirin oder îtiraz pêşkêş kirin.
Ein Bescheid, eine Frist, ein Verwaltungsverfahren: îtiraz muss als förmliches Entgegentreten lesbar sein. Bloßes Nicht Einverstanden Sein ist zu schwach.
Maschinell wird „Widerspruch“ häufig nur als Meinungsgegensatz wiedergegeben. Dann fehlt der förmliche îtiraz gegen einen Bescheid samt Fristwirkung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.