Widerspruch

îtiraz
Substantiv · Juristisch

Nimm „îtiraz“, wenn ein formeller Einwand oder Widerspruch gegen eine Entscheidung, Forderung oder Maßnahme gemeint ist. „Nerazîbûn“ ist bloß Nicht-Einverstanden-Sein; „berpirs“ oder „bersiv“ gehören nicht hierher.

îtiraz
Widerspruch, Einwand oder formelle Beanstandung. Passt bei Verwaltungsentscheidung, Bescheid, Forderung und gerichtlichem Einwand.
nerazîbûn
Unzufriedenheit oder Nicht-Einverständnis; zu allgemein für einen formellen Rechtsbehelf.
gilî
Beschwerde oder Klage im Alltag; kann passen, wenn jemand sich beschwert, aber nicht jeder Widerspruch ist gilî.
bersiv
Antwort; kein Widerspruch im rechtlichen Sinn.
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Warum

Deutsch verwendet „Widerspruch“ für logischen Gegensatz, formellen Rechtsbehelf und einfachen Protest. Kurmanji sollte bei juristischer Handlung îtiraz wählen. Wenn nur eine Aussage einer anderen widerspricht, braucht man eher eine Satzkonstruktion wie dijî hev bûn.

Typische Fehler

Nerazîbûn reicht nicht, wenn eine Frist läuft oder ein Bescheid angefochten wird.

Îtiraz ist breiter als Berufung und darf nicht automatisch als îstînaf verstanden werden.

Bei logischem Widerspruch nicht mechanisch îtiraz verwenden.

„Widerspruch einlegen“ braucht eine aktive Form: îtiraz kirin oder îtiraz pêşkêş kirin.

Beispiele
Widerspruch einlegen îtiraz kirin / îtiraz pêşkêş kirin
Widerspruch gegen den Bescheid îtiraz li dijî biryarê
Widerspruchsfrist dema îtirazê
formeller Widerspruch îtiraza fermî
im Widerspruch zu li dijî / dijî hev
Worauf es ankommt

Ein Bescheid, eine Frist, ein Verwaltungsverfahren: îtiraz muss als förmliches Entgegentreten lesbar sein. Bloßes Nicht Einverstanden Sein ist zu schwach.

Was die Maschine übersieht

Maschinell wird „Widerspruch“ häufig nur als Meinungsgegensatz wiedergegeben. Dann fehlt der förmliche îtiraz gegen einen Bescheid samt Fristwirkung.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.