Berufung
Nimm „îstînaf“, wenn ein Rechtsmittel gegen ein Urteil zur nächsthöheren Instanz gemeint ist. „Gazîkirin“ bedeutet Berufung im Sinn von jemanden rufen oder ernennen; „îtiraz“ ist eher Widerspruch oder Einwand.
Deutsch ist hier besonders tückisch, weil „Berufung“ auch Ernennung, Beruf oder religiöse Berufung heißen kann. Im Rechtsmittelkontext braucht Kurmanji îstînaf oder eine erklärende Form wie daxwaza îstînafê. Bei einfachem Einwand reicht oft îtiraz.
Gazîkirin ist ein falscher Freund für juristische Berufung.
Îtiraz nicht automatisch nehmen, wenn eine zweite Instanz das Urteil umfassend überprüft.
Temyîz eher für Revision/Kassation prüfen.
Bei „Berufung einlegen“ ist daxwaza îstînafê kirin oder îstînaf kirin natürlicher als eine Wort-für-Wort-Form.
Ein Urteil, eine Frist, ein Rechtsmitteltext: îstînaf bezeichnet die Überprüfung durch eine höhere Instanz. Ein allgemeiner Einspruch oder eine Berufung auf etwas ist nicht dasselbe.
Die Maschine verwechselt „Berufung“ mit allgemeinem Widerspruch oder Beruf im Alltag. Dann geht verloren, dass îstînaf ein bestimmtes Rechtsmittel gegen ein Urteil ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.