Rechtsmittel
Nimm „rêya îtirazê ya qanûnî“, wenn ein gesetzlicher Weg gegen eine Entscheidung gemeint ist. „Îtiraz“ allein ist nur Widerspruch/Einwand und zu eng.
Deutsch verwendet Rechtsmittel als Oberbegriff für Berufung, Beschwerde, Revision oder Widerspruch. Kurmanji braucht deshalb oft eine erklärende Form, damit nicht nur ein einzelnes Mittel gemeint ist.
Rechtsmittel nicht automatisch mit Berufung übersetzen.
Îtiraz allein kann zu eng sein.
Bei konkreten Verfahren muss der genaue Rechtsbehelf genannt werden, nicht nur der Oberbegriff.
Ein Urteil, ein Bescheid, eine Belehrung: rêya îtirazê ya qanûnî ist der Oberbegriff für Überprüfung. Berufung und Widerspruch sind nur bestimmte Formen davon.
Die Maschine macht aus „Rechtsmittel“ leicht nur Beschwerde oder Widerspruch. Dann geht der Oberbegriff für Berufung, Beschwerde und andere Überprüfungswege verloren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.