Freilassung
Berdan passt, wenn eine festgehaltene oder inhaftierte Person freikommt. Für Freispruch bleibt die gerichtliche Entlastung getrennt.
Deutsch unterscheidet Freilassung und Freispruch. Eine Person kann freigelassen werden, ohne freigesprochen zu sein, etwa nach Haftprüfung oder gegen Auflagen. Kurmanji sollte berdan für das tatsächliche Freikommen nutzen und die gerichtliche Entscheidung getrennt halten.
Freilassung nicht mit Freispruch verwechseln.
Berdan allein sagt nicht, warum die Person freikommt.
Bei Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis wäre berdan zu prüfen, aber das ist ein anderer Rechtsbereich.
Haftbeschluss, Polizeibericht, Pressemitteilung: entscheidend ist, ob die Person nur aus dem Gewahrsam kommt oder vom Vorwurf freigesprochen wird. Berdan beendet die Freiheitsentziehung, nicht automatisch das Verfahren.
Die Maschine setzt „Freilassung“ leicht mit Freispruch gleich. Dann klingt ein bloßes Ende der Haft wie eine gerichtliche Entlastung vom Vorwurf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.