Klage
Nimm „doz“, wenn ein gerichtlicher Fall oder eine Klage gemeint ist. „Dawe“ kann ebenfalls Rechtsfall bedeuten, ist aber stärker als Fall/Sache zu prüfen; „şikayet“ ist eher Beschwerde oder Anzeige.
Das deutsche Wort „Klage“ kann die Klageschrift, das Verfahren oder den Streitgegenstand meinen. Kurmanji sollte diese Ebenen nicht vermischen. Doz ist der beste Ausgangspunkt für den gerichtlichen Fall. Wenn die Klageschrift oder der Antrag gemeint ist, braucht man häufig eine genauere Formulierung mit daxwaz oder nivîs. Wenn nur eine Beschwerde gemeint ist, kann şikayet näher liegen.
„Klage erheben“ nicht mechanisch übersetzen; doz vekirin ist als feste Richtung brauchbarer.
Şikayet kann zu allgemein sein, wenn ein Zivilverfahren gemeint ist.
Daxwaz ist nicht dasselbe wie Klage; es bezeichnet eher Begehren, Antrag oder Forderung.
Bei Strafsachen muss zwischen Anzeige, Anklage und Verfahren unterschieden werden.
Eine Klageschrift, ein Gerichtsschreiben, ein Fristvermerk: hier muss klar sein, dass die Sache vor Gericht gebracht wird. Doz hält den gerichtlichen Rahmen fest; eine bloße Beschwerde wäre zu schwach.
Maschinell rutscht „Klage“ leicht in gilî oder Beschwerde. Dann fehlt, dass eine doz vor Gericht betrieben wird und nicht nur Unzufriedenheit gemeldet wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.