Antrag
Nimm „daxwazname“, wenn ein formeller Antrag oder ein Antragsschreiben gemeint ist. „Daxwaz“ ist die Forderung oder Bitte selbst; „serlêdan“ passt oft bei Antragstellung gegenüber Behörden.
Der deutsche „Antrag“ kann das Schriftstück, das Begehren oder die Prozesshandlung sein. Kurmanji braucht Kontext. Bei einem Dokument ist daxwazname klar. Bei „einen Antrag stellen“ ist daxwazname pêşkêş kirin oder serlêdan kirin natürlicher. Bei einem bloßen Vorschlag ist pêşniyar richtig, aber nicht im Gerichtsverfahren.
Daxwazname nicht für jede informelle Bitte verwenden.
Pêşniyar ist kein Rechtsantrag.
Daxwaz kann mit Anspruch kollidieren; bei formellem Antrag besser daxwazname oder serlêdan.
Bei „Antrag ablehnen“ muss klar sein, ob das Gericht oder die Behörde ablehnt.
Ein Formular, ein Gerichtsschreiben, ein Verwaltungsverfahren: daxwazname benennt das förmliche Begehren. Daxwaz allein kann zu allgemein sein, wenn ein Antrag Fristen und Prüfpflichten auslöst.
Maschinell wird „Antrag“ häufig mit daxwaz gleichgesetzt. Dann klingt ein förmliches daxwazname wie ein bloßes Verlangen, obwohl es ein Verfahren auslösen kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.