Antrag

daxwazname
Substantiv · Juristisch

Nimm „daxwazname“, wenn ein formeller Antrag oder ein Antragsschreiben gemeint ist. „Daxwaz“ ist die Forderung oder Bitte selbst; „serlêdan“ passt oft bei Antragstellung gegenüber Behörden.

daxwazname
Antrag, Gesuch oder schriftliches Antragsdokument. Passt bei gerichtlichen und behördlichen Anträgen.
daxwaz
Forderung, Verlangen oder Bitte; breiter und nicht zwingend formelles Schriftstück.
serlêdan
Antragstellung, Bewerbung oder Sich-Wenden an eine Stelle; gut bei Verwaltungsverfahren.
pêşniyar
Vorschlag. Falsch, wenn ein förmlicher Rechtsantrag gemeint ist.
Mehr dazu
Warum

Der deutsche „Antrag“ kann das Schriftstück, das Begehren oder die Prozesshandlung sein. Kurmanji braucht Kontext. Bei einem Dokument ist daxwazname klar. Bei „einen Antrag stellen“ ist daxwazname pêşkêş kirin oder serlêdan kirin natürlicher. Bei einem bloßen Vorschlag ist pêşniyar richtig, aber nicht im Gerichtsverfahren.

Typische Fehler

Daxwazname nicht für jede informelle Bitte verwenden.

Pêşniyar ist kein Rechtsantrag.

Daxwaz kann mit Anspruch kollidieren; bei formellem Antrag besser daxwazname oder serlêdan.

Bei „Antrag ablehnen“ muss klar sein, ob das Gericht oder die Behörde ablehnt.

Beispiele
einen Antrag stellen daxwaznameyek pêşkêş kirin / serlêdan kirin
schriftlicher Antrag daxwaznameya nivîskî
Antrag ablehnen daxwaznameyê red kirin
Antrag beim Gericht daxwazname li dadgehê
Antragsteller kesê ku daxwazname pêşkêş dike
Worauf es ankommt

Ein Formular, ein Gerichtsschreiben, ein Verwaltungsverfahren: daxwazname benennt das förmliche Begehren. Daxwaz allein kann zu allgemein sein, wenn ein Antrag Fristen und Prüfpflichten auslöst.

Was die Maschine übersieht

Maschinell wird „Antrag“ häufig mit daxwaz gleichgesetzt. Dann klingt ein förmliches daxwazname wie ein bloßes Verlangen, obwohl es ein Verfahren auslösen kann.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.