Anspruch
Nimm „daxwaz“, wenn „Anspruch“ als geltend gemachte Forderung gemeint ist. „Maf“ bezeichnet eher das Recht selbst; „doz“ rückt in Richtung Klage oder Rechtssache.
Der deutsche Begriff „Anspruch“ kann die Forderung, das subjektive Recht oder den prozessualen Streitgegenstand meinen. Kurmanji sollte das nicht mit einem einzigen Wort glattziehen. Wenn der Satz sagt, dass jemand Zahlung, Herausgabe oder Leistung verlangt, ist daxwaz der sichere Startpunkt. Wenn es um die rechtliche Berechtigung geht, ist maf stärker. Sobald geklagt wird, kann doz ins Spiel kommen.
„Anspruch haben“ nicht immer mit daxwaz bilden; oft ist mafê kesî heye natürlicher.
Daxwaz kann auch einfache Bitte oder Forderung heißen; bei juristischer Bindung Kontext ergänzen.
Maf nicht verwenden, wenn nur eine behauptete Forderung gemeint ist, die noch nicht besteht.
Doz ist zu prozessual, wenn noch keine Klage oder Rechtssache gemeint ist.
Ein Anspruchsschreiben, eine Klage, eine Zahlungsaufforderung: entscheidend ist, ob jemand rechtlich etwas verlangen kann. Daxwaz allein wirkt schnell wie Wunsch oder Antrag; bei Rechtsgrundlage muss die Bindung sichtbar bleiben.
Automatisch wird „Anspruch“ schnell zu daxwaz im Sinn eines Wunsches oder Antrags. Dann fehlt, dass die Forderung rechtlich gestützt und gegen jemanden durchsetzbar sein kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.