Pflicht
Nimm „erk“, wenn eine rechtliche oder persönliche Pflicht gemeint ist. „Berpirsyarî“ ist eher Verantwortung, „wezîfe“ eher Aufgabe oder Dienstpflicht.
Deutsch verwendet „Pflicht“ für rechtliche Verpflichtungen, vertragliche Pflichten, moralische Pflichten und praktische Aufgaben. Kurmanji sollte unterscheiden: erk ist der gute Grundbegriff für Pflicht. Berpirsyarî beschreibt eher die Verantwortung dafür. Wezîfe kann eine Aufgabe oder Amtsfunktion sein. Pêwîstî bedeutet eher Notwendigkeit und ist rechtlich zu ungenau.
Berpirsyarî nicht automatisch für jede Pflicht verwenden; das verschiebt den Sinn zu Verantwortung.
Wezîfe kann nach Aufgabe oder Dienst klingen, nicht zwingend nach Rechtspflicht.
Pêwîstî ist zu allgemein, wenn ein Vertrag eine Pflicht begründet.
Bei „Pflichtverletzung“ braucht man meist binpêkirina erkê oder binpêkirina peywirê, je nach Kontext.
Ein Vertrag, ein Gesetz, eine Auflage: erk macht deutlich, dass jemand rechtlich etwas tun oder unterlassen muss. Verantwortung allein ist zu weich, wenn ein Verstoß Folgen haben kann.
Maschinell wird „Pflicht“ oft nur als Verantwortung wiedergegeben. Dadurch verliert erk den bindenden Charakter, den Verträge, Gesetze oder Auflagen auslösen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.