Haftung
Nimm „berpirsyariya qanûnî“, wenn rechtliche Haftung gemeint ist. „Berpirsyarî“ allein heißt Verantwortung; „mesûliyet“ ist ein verständliches Lehnwort, aber weniger eigenständig.
„Haftung“ bedeutet nicht nur moralische Verantwortung, sondern rechtliches Einstehenmüssen. Kurmanji sollte deshalb oft qanûnî ergänzen. Wenn es um Schadenersatz, Vertragspflichten oder Verantwortlichkeit eines Unternehmens geht, ist berpirsyariya qanûnî klarer als bloß berpirsyarî.
Berpirsyarî allein kann wie organisatorische Zuständigkeit klingen.
Tawanbarî nicht für zivilrechtliche Haftung verwenden; das zieht Richtung Schuld oder Beschuldigung.
Mesûliyet ist möglich, aber als Lehnwort stilistisch nicht immer die Goldstandard-Lösung.
Bei „für Schäden haften“ sollte das Einstehen für ziyan ausdrücklich gemacht werden.
Ein Vertrag, ein Schadensfall, eine Anspruchsprüfung: Haftung sagt, wer rechtlich für Folgen einstehen muss. Berpirsyarî allein kann bloß Verantwortung heißen; die rechtliche Einstandspflicht muss erkennbar bleiben.
Die Maschine zieht „Haftung“, Schuld und Verantwortung zusammen. Dann klingt berpirsyariya qanûnî moralisch statt rechtlich, obwohl es um Einstehen für Folgen geht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.