Staatsanwalt
Nimm „dozger“, wenn der staatliche Ankläger im Strafverfahren gemeint ist. „Dadgêr“ ist Richter, „parêzer“ ist Rechtsanwalt oder Verteidiger; diese Rollen dürfen nicht vermischt werden.
Deutsch markiert mit „Staatsanwalt“ eine institutionelle Rolle. Kurmanji muss sauber zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung trennen. Dozger ist der klare Startpunkt für die Person oder Funktion der Strafverfolgung; für die Behörde kann eine längere Fügung nötig sein.
Dozger nicht mit dadgêr verwechseln.
Parêzer ist der Anwalt, nicht der Staatsanwalt.
Wenn die Institution „Staatsanwaltschaft“ gemeint ist, reicht die Personenbezeichnung manchmal nicht; dann braucht es dezgeha dozgeriyê oder eine erklärende Form.
Bei zivilrechtlichen Klagen passt dozger normalerweise nicht.
Eine Anklage, ein Ermittlungsverfahren, eine Verhandlung: dozger bezeichnet die staatliche Strafverfolgung. Ein privater Kläger oder Rechtsanwalt wäre eine andere Rolle.
Maschinell wird „Staatsanwalt“ gelegentlich als Anwalt übersetzt. Dann kippt die Rolle von staatlicher Strafverfolgung zu privater Vertretung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.