Richter
Nimm „dadgêr“, wenn die richterliche Person gemeint ist. „Hakim“ ist als Lehnwort verständlich, aber nicht die sauberste Standardlösung für eine kurdisch geführte Linie.
Deutsch unterscheidet klar zwischen Gericht und Richter. Kurmanji sollte diese Trennung halten: dadgeh ist die Institution, dadgêr die Person. Gerade in Verfahrensbeschreibungen ist das wichtig, weil sonst unklar wird, ob ein Gericht als Spruchkörper oder eine einzelne richterliche Person handelt.
Nicht dadgeh verwenden, wenn der Richter als Person gemeint ist.
Hakim kann in manchen Regionen üblich sein, aber Yavego sollte dadgêr als Standard bevorzugen.
„Der Richter entscheidet“ nicht mit einem unpersönlichen Gerichtssatz verwechseln.
Bei weiblichen Formen kann der Kontext statt einer deutschen Genderform entscheidend sein.
Ein Urteil, ein Beschluss, eine Ladung: die handelnde Person muss als richterliche Entscheidungsinstanz erkennbar bleiben. Dadgêr ist nicht einfach Beamter oder Mitarbeiter des Gerichts.
Die Maschine verallgemeinert „Richter“ gelegentlich zu einer Amtsperson. Dann ist nicht mehr klar, dass dadgêr die entscheidende richterliche Rolle trägt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.