Täter
Nimm „kiryar“, wenn die Person gemeint ist, die eine Tat begangen hat. „Sûcdar“ betont stärker die Schuld oder Straftat und passt erst, wenn der Kontext diese Bewertung trägt.
Deutsch kann „Täter“ in Polizei-, Strafrechts- und Alltagssprache verwenden. Kurmanji braucht je nach Stadium mehr oder weniger starke Bewertung.
Täter nicht verwenden, wenn nur ein Verdacht besteht; dann besser Beschuldigter/Verdächtiger.
Sûcdar kann zu vorverurteilend sein.
Kiryar nicht mit „Autor“ oder bloßem Handelnden verwechseln, wenn der Strafkontext fehlt.
Ein Urteil, eine Tatbeschreibung, eine Strafzumessung: kiryar setzt voraus, dass die Handlung der Person zugeschrieben wird. Vor der Klärung ist Beschuldigter oder Angeklagter vorsichtiger.
Maschinell wird „Täter“ auch für Verdächtige verwendet. Dann klingt die Tat schon bewiesen, obwohl im Verfahren vielleicht nur ein Verdacht besteht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.