Beschuldigter
Nimm „kesê tawanbar kirî“, wenn jemand eines Fehlverhaltens oder einer Straftat beschuldigt wird, aber noch nicht angeklagt oder verurteilt ist. „Tawanbar“ allein kann schon wie schuldig klingen.
Deutsch trennt Beschuldigter, Angeklagter und Verurteilter. Kurmanji muss diese Stufen erklären, weil ein zu starkes Wort die Person bereits als Täter darstellen kann.
Beschuldigter nicht als sûcdar übersetzen.
Angeklagter ist enger und gehört eher zur gerichtlichen Phase.
Bei neutralem Stil immer die vorgeworfene, nicht bewiesene Tat markieren.
Ein Ermittlungsverfahren, eine Vernehmung, ein Verteidigerschreiben: der Status muss neutral bleiben. Kesê tawanbar kirî bezeichnet den Verdächtigten im Verfahren, nicht den bereits verurteilten Täter.
Die Maschine zieht „Beschuldigter“ zu Angeklagter oder Täter. Dann ist der frühe Verfahrensstatus zu hart und die Unschuldsvermutung sprachlich beschädigt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.