Verhandlung
Nimm „danişîna dadgehê“, wenn die gerichtliche Verhandlung oder Sitzung gemeint ist. „Gotûbêj“ ist Verhandlung im Sinn von Gespräch oder Aushandeln; „dadgeh“ allein ist nur das Gericht.
Deutsch benutzt „Verhandlung“ sowohl für Gericht als auch für Vertrags- oder Preisgespräche. Kurmanji sollte bei Gericht den gerichtlichen Rahmen ausdrücklich machen: danişîna dadgehê. Bei Vertragsverhandlungen ist gotûbêj natürlicher.
Gotûbêj kann falsch sein, wenn ein Richter die Sitzung leitet.
Dadgeh allein sagt nicht, dass eine Verhandlung stattfindet.
Bei „Hauptverhandlung“ kann danişîna sereke ya dadgehê nötig sein.
Bei „Verhandlungen führen“ außerhalb des Gerichts besser gotûbêj kirin.
Ein Sitzungstermin, ein Protokoll, eine Ladung: danişîna dadgehê meint die gerichtliche Verhandlung. Für Vertragsgespräche oder Preisverhandlungen braucht der Text eine andere Lösung.
Automatisch wird „Verhandlung“ oft als Aushandeln gelesen. Dann wird aus der danişîna dadgehê ein Vertragsgespräch, obwohl ein Gerichtstermin gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.