Gericht
Nimm „dadgeh“, wenn ein Gericht als staatliche Entscheidungsstelle gemeint ist. „Mehkeme“ ist ebenfalls verständlich, wirkt aber stärker als Lehnwort und kann regional/registerabhängig sein.
Im Deutschen kann „Gericht“ die Institution, das Gebäude, den Spruchkörper oder abstrakt die Justiz meinen. Kurmanji dadgeh deckt die Institution gut ab. Wenn das Gebäude gemeint ist, kann Kontext nötig sein. Wenn die Rechtspflege abstrakt gemeint ist, ist dad oder edalet nicht dasselbe wie dadgeh.
„Vor Gericht“ heißt nicht einfach nur „li dadgeh“ in jedem Satz; je nach Bewegung und Kasus kann çûn dadgehê oder li dadgehê stehen.
Mehkeme ist verständlich, aber für eine standardisierte Yavego-Linie sollte dadgeh Vorrang haben.
Dad ist Gerechtigkeit, nicht das konkrete Gericht.
Bei internationalen Gerichten muss der Name oft fest übertragen werden.
Ein Bescheid, eine Ladung, ein Urteil: dadgeh benennt die zuständige gerichtliche Stelle. Wird stattdessen nur von Behörde oder Ort gesprochen, verschwimmt, wer rechtlich entscheidet.
Automatisch kann „Gericht“ als Ort, Behörde oder Entscheidung verschwimmen. In einer Ladung oder einem Urteil muss dadgeh als gerichtliche Instanz erkennbar sein.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.