Vertrag
Nimm „girêbest“, wenn ein rechtlich bindender Vertrag gemeint ist. „Peyman“ ist breiter und klingt eher wie Vereinbarung oder Abkommen; „kontrat“ ist ein verständliches Lehnwort, aber nicht immer die beste Fachlösung.
Deutsch kann „Vertrag“ sehr breit verwenden. Kurmanji trennt in der Praxis zwischen der bindenden Vertragsbeziehung, der allgemeinen Einigung und dem Lehnwort aus Nachbarsprachen. Für Yavego ist girêbest der sichere Startpunkt, wenn ein schriftlicher, rechtlich bindender Vertrag gemeint ist. Peyman kann richtig sein, wenn das Deutsche eher „Abkommen“ oder „Vereinbarung“ meint. Kontrat ist erkennbar, aber sollte nicht automatisch jede Fachstelle ersetzen.
„Einen Vertrag schließen“ nicht wörtlich als „girtin“ nachbauen; natürlicher ist je nach Kontext girêbestek çêkirin oder girêbestek imze kirin.
Peyman kann die rechtliche Verbindlichkeit abschwächen, wenn gerade der Vertrag als bindendes Dokument gemeint ist.
Kontrat kann in manchen Kontexten alltagstauglich sein, wirkt aber als Lehnwort stärker registerabhängig.
Bei Vertragstypen muss oft ergänzt werden: girêbesta karê, girêbesta kirê, girêbesta firotinê.
Ein Vertrag, eine Klageschrift, ein Anspruchsschreiben: hier ist die Wortwahl keine Stilfrage. Girêbest trägt die bindende Vertragsbeziehung; lihevhatin bleibt weicher. Sobald Rechte und Pflichten entstehen, muss genau diese Grenze stehen.
Wörtlich wird „Vertrag“ schnell als allgemeine lihevhatin wiedergegeben. Dann klingt ein einklagbarer girêbest wie eine lose Absprache, und die Bindung im Dokument wird zu weich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.