Erlass
Nimm „parāda atlaišana“, wenn ein Gläubiger dem Schuldner eine Schuld erlässt. Für behördliche Erlasse brauchst du einen anderen Begriff.
Deutsch ist bei „Erlass“ besonders gefährlich, weil es Schuldenerlass und behördlichen Erlass meinen kann. Lettisch muss der Fall zuerst getrennt werden. Parāda atlaišana gehört zum Forderungsverzicht. Rīkojums oder andere Verwaltungsbegriffe gehören zur Anordnung, nicht zur Befreiung des Schuldners.
„Eine Schuld erlassen“ heißt atlaist parādu.
Rīkojums nicht für Schuldenerlass verwenden.
Atlaide bedeutet Rabatt und ist nicht automatisch Erlass einer Forderung.
Vergleich, Forderungsverzicht, Sanierung und Schuldanerkenntnis: parāda atlaišana zeigt, dass der Schuldner befreit wird. Bei Behörden- oder Verwaltungsakten muss der Eintrag neu gedacht werden.
Automatisch wird „Erlass“ leicht als rīkojums verstanden. Dann wird aus einem Forderungsverzicht eine behördliche Anordnung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.