Kündigung
Nimm „uzteikums“, wenn eine einseitige Kündigungserklärung gemeint ist. „Līguma izbeigšana“ beschreibt eher die Beendigung als Ergebnis.
Deutsch nennt sowohl die Erklärung als auch die Wirkung „Kündigung“. Lettisch trennt praktischer: uzteikums ist die Erklärung, līguma izbeigšana die Beendigung. Bei Arbeitsverhältnissen kann atlaišana im Raum stehen, ist aber enger und stärker arbeitgeberbezogen. Für Miet- und Vertragskündigungen wäre atlaišana falsch.
„Kündigung erklären“ heißt izteikt uzteikumu oder iesniegt uzteikumu, nicht kündigen wörtlich nachbauen.
Atlaišana nicht für Miet- oder Dienstleistungsverträge verwenden.
Līguma izbeigšana ist zu ergebnisbezogen, wenn die Kündigungserklärung selbst gemeint ist.
Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Dauerschuldverhältnis: entscheidend ist, ob das Schreiben die Kündigung erklärt oder nur die spätere Beendigung beschreibt. Für das Schreiben ist uzteikums meist die tragende Wahl.
Bei „Kündigung“ wählt die Maschine oft līguma izbeigšana. In einem Kündigungsschreiben fehlt dann die einseitige Erklärung, die die Frist auslöst.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.