Willenserklärung
Nimm valios pareiškimas für die rechtserhebliche Willenserklärung. Pareiškimas allein ist zu allgemein, sutikimas nur Zustimmung.
Die deutsche „Willenserklärung“ ist ein dogmatischer Grundbegriff. Litauisch lässt sich der Kern mit valios pareiškimas gut wiedergeben. Wichtig ist, nicht jede Erklärung, Zustimmung oder Mitteilung so zu übersetzen; entscheidend ist der auf eine Rechtsfolge gerichtete Wille.
„Willenserklärung abgeben“ heißt pareikšti valią oder pateikti valios pareiškimą.
„Zugang der Willenserklärung“ sollte sinngemäß als valios pareiškimo gavimas oder įteikimas gelöst werden.
Sutikimas ist Zustimmung, nicht jede Willenserklärung.
Pareiškimas allein verliert den dogmatischen Kern.
Vertragsabschluss, Anfechtung und Vertretung brauchen valios pareiškimas. Einfache Mitteilungen oder Anträge können pareiškimas sein. Zustimmung, Erklärung und Rechtsfolgewille dürfen nicht zusammenfallen.
Automatisch wird „Willenserklärung“ oft zu pareiškimas. Übrig bleibt eine Erklärung; der rechtsgeschäftliche Wille mit Rechtsfolge wird nicht sichtbar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.