Klage
Nimm ieškinys für die zivilrechtliche Klage. Byla ist die Rechtssache oder das Verfahren, skundas die Beschwerde, pareiškimas ein Antrag oder eine gerichtliche Eingabe.
Der deutsche Begriff „Klage“ kann Einreichung, Klageschrift, Verfahren oder Anspruch meinen. Litauisch trennt sauberer: ieškinys ist die eigentliche Zivilklage, byla die Rechtssache, skundas die Beschwerde. Bei Prozessübersetzungen entscheidet diese Trennung, ob man das Dokument, den Antrag oder das Verfahren benennt.
„Klage einreichen“ heißt pareikšti ieškinį oder pateikti ieškinį, nicht automatisch „paduoti skundą“.
Byla ist nicht die Klage selbst, sondern die Sache oder das Verfahren.
Skundas nur verwenden, wenn eine Beschwerde oder ein Rechtsbehelf gemeint ist.
Gerichtliche Schriftsätze, Klageanträge und Verfahrensberichte brauchen die Ebene des Begriffs. Ieškinys trifft die zivilrechtliche Klage. Byla passt erst, wenn die Rechtssache oder das Verfahren als Ganzes gemeint ist.
Automatische Übersetzung greift bei „Klage“ leicht zu skundas oder byla. Dann wird aus der Zivilklage eine Beschwerde oder gleich das ganze Verfahren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.