Antrag
Nimm „غوښتنلیک“ für den schriftlichen Antrag bei Behörde oder Gericht. Im Prozess kann „درخواست“ oder „عریضه“ näher liegen, „غوښتنه“ bleibt die allgemeine Bitte.
Der deutsche Antrag kann ein Verwaltungsantrag, ein Prozessantrag, ein Formular oder nur ein Ersuchen sein. Paschtu braucht deshalb Register und Verfahrensnähe. „غوښتنلیک“ passt sehr gut zum schriftlichen Antrag und Formular. „درخواست“ ist in förmlichen Eingaben und Prozesskontexten oft die bessere zweite Karte. „غوښتنه“ bleibt allgemeiner und kann den formellen Schritt abschwächen.
„Antrag stellen“ nicht steif wörtlich übersetzen. Natürlich ist „غوښتنلیک وړاندې کول“, „درخواست وړاندې کول“ oder allgemein „غوښتنه کول“.
„غوښتنه“ kann zu informell sein, wenn ein förmliches Formular oder ein Prozessantrag gemeint ist.
„عریضه“ nicht verwenden, wenn nur ein interner Antrag ohne Eingabecharakter gemeint ist.
Behördenformulare, Prozessanträge, Aufenthaltssachen und Sozialleistungen: hier muss der Antrag als förmlicher Schritt erkennbar bleiben. In einer einfachen Bitte oder E-Mail reicht dagegen oft „غوښتنه“.
Wörtlich wird „Antrag“ oft nur zu غوښتنه. In Formularen und Verfahren ist das zu weich, weil aus dem fristgebundenen, entscheidungsreifen Antrag eine allgemeine Bitte wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.