Gläubiger
Nimm „پور ورکوونکی“, wenn die Person gemeint ist, der eine Forderung zusteht. „داین“ ist formeller, „طلبکار“ ist in Dari/Persisch-naher Rechtssprache üblich, kann aber weniger paschtunisch wirken.
Der deutsche „Gläubiger“ ist im Schuldrecht nicht die religiös gläubige Person, sondern der Forderungsinhaber. Paschtu muss daher klar auf die Forderungsbeziehung zielen und darf nicht in Richtung Glauben oder Überzeugung kippen.
„Gläubiger“ niemals mit religiösem „مؤمن“ übersetzen.
„پور ورکوونکی“ kann wörtlich auch Darlehensgeber heißen; bei Nicht-Geldleistungen kann „داین“ oder „حقلرونکی“ genauer sein.
„طلبکار“ kann regional verständlich sein, sollte aber bei Paschtu-Zieltexten bewusst eingesetzt werden.
Bei Darlehen, Forderungen und Zahlungsansprüchen ist „پور ورکوونکی“ sehr gut lesbar. In streng juristischen Schuldrechtsformulierungen ist „داین“ als formelle Alternative sinnvoll.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.