Forderung
Nimm „مطالبه“, wenn eine Forderung gegenüber einer Person, Behörde oder Partei geltend gemacht wird. „طلب“ passt eher buchhalterisch als Außenstand, „پور“ ist die Schuld aus Sicht des Schuldners, und „ادعا“ ist der juristische Claim.
Das deutsche „Forderung“ kann rechtlich, wirtschaftlich oder alltagssprachlich sein. Paschtu sollte zwischen dem Verlangen des Gläubigers, dem offenen Posten in der Buchhaltung und der Schuld des Schuldners unterscheiden. Sonst wechselt unbemerkt die Perspektive.
„پور“ ist nicht die Forderung des Gläubigers, sondern die Schuld des Schuldners.
„طلب“ klingt oft kaufmännisch oder buchhalterisch und passt nicht immer in einer Klageschrift.
„غوښتنه“ kann zu allgemein sein, wenn eine rechtlich durchsetzbare Forderung gemeint ist.
In Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und außergerichtlicher Korrespondenz ist „مطالبه“ oft passend. In Bilanzen und Debitorenlisten sollte „طلب“ oder eine genauere Umschreibung verwendet werden. In Prozessen kann „ادعا“ nötig sein, wenn die Forderung als rechtlicher Anspruch erhoben wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.