Zeuge
Nimm „شاهد“ für den Zeugen im Verfahren. „ګواه“ ist verständlich, aber formell weniger sicher; die Aussage selbst heißt „شهادت“.
„Zeuge“ bezeichnet im Deutschen eine Verfahrensrolle. Paschtu bleibt mit „شاهد“ nah am juristischen Register, während „ګواه“ stärker allgemeinsprachlich oder regional wirken kann. Wichtig ist die Trennung zwischen Person und Aussage: der Zeuge ist „شاهد“, die Zeugenaussage ist „شهادت“. Außerdem ist ein Zeuge keine Partei und kein Sachverständiger.
„Zeugenaussage“ nicht mit „شاهد“ übersetzen, sondern mit „شهادت“ oder „د شاهد وینا“.
„شاهد“ nicht verwenden, wenn eigentlich ein Sachverständiger gemeint ist.
Bei mehreren Zeugen die passende Pluralform wählen, etwa „شاهدان“ oder „شاهدین“ je nach Register.
Ladungen, Protokolle, Strafverfahren und Beweisaufnahmen: hier ist die Rollenbezeichnung wichtig. Wird Zeuge mit Aussage, Partei oder Sachverständigem vermischt, verschiebt sich die prozessuale Stellung der Person.
Automatische Übersetzung wirft „Zeuge“ und „Zeugenaussage“ leicht zusammen. Dann steht die Person, wo die Aussage gemeint ist, oder die Aussage, wo eine Verfahrensrolle bezeichnet werden muss.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.