Erlass
Nimm „ابراء“ für den Erlass einer Schuld oder Forderung. „بخشش دین“ ist verständlicher, aber weniger technisch; „بخشنامه“ oder „فرمان“ nur bei behördlichem Erlass.
„Erlass“ ist im Deutschen gefährlich mehrdeutig. Im Schuldrecht bedeutet er, dass der Gläubiger auf die Forderung verzichtet; im Verwaltungsrecht kann er eine behördliche Regelung oder Anweisung sein. Persisch trennt deutlich: ابراء für Schuldenerlass, بخشنامه oder فرمان für staatliche und administrative Texte.
„Erlass einer Forderung“ heißt ابراء دین, ابراء طلب oder بخشش دین, nicht بخشنامه.
„Behördlicher Erlass“ ist بخشنامه oder دستورالعمل, nicht ابراء.
ابراء setzt eine Schuld oder Forderung voraus.
بخشش kann umgangssprachlicher wirken und sollte in technischen Vertragstexten nur bewusst gewählt werden.
Vergleich, Schuldanerkenntnis oder Zahlungsvereinbarung: der Kontext muss zeigen, ob eine Forderung aufgegeben wird. Für Schuldenerlass ist ابراء der technische Kern; بخشنامه wäre ein ganz anderer Begriff.
Maschinen wählen bei „Erlass“ oft فرمان oder بخشنامه, weil das Wort auch Verwaltungsakt heißen kann. In einem Vergleich wird aus dem Schuldenerlass ابراء dann ein behördliches Rundschreiben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.