Willenserklärung
Nimm „اعلام اراده“ für die Willenserklärung als rechtserhebliches Äußern eines Bindungswillens. „اظهار نظر“ ist nur Meinungsäußerung.
„Willenserklärung“ ist nicht jede Äußerung. Sie soll eine Rechtsfolge herbeiführen, etwa Angebot, Annahme, Kündigung oder Rücktritt. Persisch muss deshalb اراده und rechtliche Erklärung zusammenhalten. اعلام اراده ist knapp und fachlich; اظهار نظر oder اعلام نظر macht daraus bloß eine Meinung.
„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt اعلام اراده کردن oder ابراز اراده کردن, nicht اظهار نظر کردن.
„Zugang der Willenserklärung“ braucht وصول اعلام اراده oder رسیدن اعلام اراده.
اظهار نظر passt für Stellungnahmen, nicht für rechtsgeschäftliche Erklärungen.
Bei Vertragsschluss sollten Angebot und Annahme als ایجاب und قبول erkennbar bleiben.
Vertragsschluss, Anfechtung oder Zugang: der Text muss zeigen, dass eine Äußerung Rechtsfolgen auslösen soll. اعلام اراده hält diesen Rechtsbindungswillen fest.
Automatisch wird „Willenserklärung“ oft zu اظهار نظر oder اعلام نظر. Dann klingt der Begriff nach Meinung statt nach اعلام اراده, also nicht mehr nach einer Erklärung mit Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.