Klage
acțiune în justiție für die Klage als gerichtliches Vorgehen, cerere de chemare în judecată für die Klageschrift. plângere nur bei Beschwerde oder Anzeige.
Deutsch nennt sowohl das Verfahren als auch den Schriftsatz „Klage“. Rumänisch trennt acțiune în justiție vom Dokument cerere de chemare în judecată. Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig, weil Zustellung, Fristen und Begründung oft am Schriftsatz hängen, während die acțiune das gerichtliche Vorgehen bezeichnet.
Plângere ist keine Standardübersetzung für eine Zivilklage.
Cerere allein ist zu allgemein, wenn die einleitende Klageschrift gemeint ist.
Acțiune passt für das Vorgehen, kann aber zu abstrakt sein, wenn ausdrücklich das eingereichte Dokument bezeichnet wird.
Eine Klagefrist, eine Klageschrift, ein Urteilstenor: die Wortwahl zeigt, ob über das Verfahren oder über das Dokument gesprochen wird. Bei Zustellung und Fristen gehört cerere de chemare în judecată geprüft.
Ohne Prozesskontext wird „Klage“ leicht zu plângere oder nur cerere. In einem Zivilprozess verschiebt das die Klage zur Beschwerde oder zum allgemeinen Antrag.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.