Klage
Klage im gerichtlichen Verfahren heißt тужба. Пријава ist Anzeige oder Meldung und nur bei Strafanzeige oder behördlicher Anzeige richtig.
Die deutsche Klage ist das gerichtliche Vorgehen, nicht einfach eine Beschwerde oder Anzeige. Serbisch unterscheidet klar: тужба ist die Klage, тужбени захтев der konkrete Antrag oder Streitgegenstand, кривична пријава die Strafanzeige. Besonders heikel ist die Übersetzung von Klage abweisen: meist wird über den тужбени захтев entschieden, während одбацити тужбу eher die Unzulässigkeit der Klage betrifft.
„Klage erheben“ heißt поднети тужбу, nicht подићи пријаву.
„Klage abweisen“ heißt häufig одбити тужбени захтев; одбацити тужбу passt eher bei Unzulässigkeit.
„Strafanzeige“ heißt кривична пријава und darf nicht als тужба erscheinen.
Klageschrift, Fristprüfung, gerichtliche Zuständigkeit: тужба muss sitzen, weil sonst schon die Art des Rechtsschutzes falsch wirkt. Besonders gefährlich ist пријава, wenn eigentlich ein zivilgerichtliches Verfahren eröffnet wird.
Bei „Klage“ greift die Maschine manchmal zu пријава, weil im Deutschen Anzeige und Beschwerde nahe liegen. In einer Zivilsache ist das falsch, denn тужба eröffnet den gerichtlichen Rechtsschutz und nicht nur eine Meldung an eine Behörde.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.