Gewährleistung
Nimm „zodpovednosť za vady“, wenn die gesetzliche Mängelhaftung gemeint ist. „Záruka“ ist Garantie und darf nicht automatisch dafür stehen.
Deutsch „Gewährleistung“ wird oft mit Garantie vermischt. Slowakisch muss klar zwischen gesetzlicher zodpovednosť za vady und záruka als Garantie unterscheiden. Diese Trennung ist für Verbraucher- und Kaufrecht besonders wichtig.
„Gewährleistungsrechte“ heißt práva zo zodpovednosti za vady.
„Garantie“ heißt záruka, nicht automatisch Gewährleistung.
Reklamácia ist die Geltendmachung oder Beanstandung, nicht die Haftung selbst.
Bei Verbraucherverträgen die aktuelle Terminologie des Zielrechts prüfen.
Kauf-, Werk- und Verbraucherverträge verlangen meist zodpovednosť za vady. Záruka ist nur die Garantie, also eine besondere Zusage, nicht die gesetzliche Mängelhaftung. Wer beides vermischt, macht aus Gewährleistung eine freiwillige Garantie.
Záruka ist bei „Gewährleistung“ der gefährliche Standardfehler. Im Kauf- oder Verbrauchervertrag werden gesetzliche Mängelrechte dadurch zu einer freiwilligen Garantie; zodpovednosť za vady hält die Haftungsebene fest.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.