Klage
Nimm „žaloba“, wenn die Klage oder Klageschrift gemeint ist. „Nárok“ ist der geltend gemachte Anspruch, „súdne konanie“ das Verfahren.
Das Deutsche „Klage“ kann Verfahren, Klageschrift oder geltend gemachten Anspruch meinen. Slowakisch ist žaloba für die Klage bzw. Klageschrift der Standard. Das Verfahren selbst heißt súdne konanie und der Anspruch nárok.
„Klage einreichen/erheben“ heißt podať žalobu.
„Klage abweisen“ heißt zamietnuť žalobu.
Sťažnosť ist keine normale Zivilklage.
Nárok nicht verwenden, wenn das Schriftstück oder die Prozesshandlung gemeint ist.
Gerichtliche Texte müssen sauber trennen: Klageschrift, Verfahren, Antrag oder materieller Anspruch. Žaloba ist die Standardlösung für die Klage als Rechtsschutzbegehren. Konanie beschreibt den Verfahrensablauf, návrh den Antrag.
Bei „Klage“ wird oft zwischen Verfahren, Antrag und Anspruch geglättet. Žaloba bezeichnet die Klage selbst; konanie oder návrh verschieben den Text zur Prozessphase oder zum Antrag und ändern die Rolle des Dokuments.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.