Rücktritt
Nimm „resolución“, wenn der Rücktritt vom Vertrag wegen Pflichtverletzung oder Nichterfüllung gemeint ist. „Desistimiento“ passt bei freier Abstandnahme, Verbraucherrecht oder Verfahrensrücknahme.
Der deutsche „Rücktritt“ meint im Vertragsrecht oft eine Lösung vom Vertrag mit Rückabwicklung, besonders nach Pflichtverletzung. Spanisch trennt resolución contractual als Auflösung wegen Nichterfüllung von desistimiento als freier Abstandnahme ohne Begründungszwang. Deshalb ist desistimiento als Leitlösung zu eng, sobald der deutsche Text Leistungsstörung, Kaufrecht oder Rückabwicklung meint.
„Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung“ ist resolución del contrato por incumplimiento, nicht bloß desistimiento.
„Widerrufsrecht“ im Verbraucherrecht ist häufig derecho de desistimiento.
„vom Verfahren zurücktreten“ heißt desistir del procedimiento.
Renuncia bedeutet Verzicht und sollte nicht für jede Vertragsauflösung stehen.
Kaufvertrag, Leistungsstörung, Rückabwicklung: hier ist resolución meist die stärkere spanische Lösung. Verbraucherwiderruf, freie Abstandnahme oder Verfahrensrücknahme verlangen dagegen desistimiento. Der Grund des Rücktritts entscheidet über die Übersetzung.
Wörtlich wird „Rücktritt“ gern zu desistimiento. Das passt bei freier Abstandnahme, aber bei Rücktritt wegen Nichterfüllung braucht es resolución; sonst verschwindet der Leistungsstörungsgrund und die Rückabwicklung wirkt wie ein bloßer Widerruf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.