Verpflichtung
Nimm „obligación“, wenn ein rechtliches Müssen gemeint ist: etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen. „Deber“ betont eher die Pflicht als Verhaltensnorm; „compromiso“ ist weicher und oft nur eine Zusage.
„Verpflichtung“ ist nicht immer nur obligación. In schuldrechtlichen Texten ist obligación meist richtig, bei Compliance- oder Verhaltenspflichten kann deber natürlicher sein. Bei Obliegenheiten passt oft carga oder deber de colaboración, weil keine klassische einklagbare Leistungspflicht gemeint ist.
„sich verpflichten“ heißt obligarse a oder comprometerse a, obligarse klingt rechtlich stärker.
„vertragliche Verpflichtung“ heißt obligación contractual, nicht compromiso contractual, wenn es technisch sein soll.
„Obliegenheit“ sollte nicht blind mit obligación übersetzt werden; häufig ist carga oder deber passender.
„Verpflichteter“ kann obligado, deudor oder sujeto obligado heißen, je nach Rolle.
Vertrag, Gesetz, Compliance-Regel, gerichtliche Auflage: obligación ist stark, wenn eine echte Rechtspflicht gemeint ist. Bei bloßen Verhaltensnormen oder Obliegenheiten sollte deber oder carga geprüft werden. Compromiso passt nur, wenn der Text bewusst weicher klingt.
Bei „Verpflichtung“ trifft obligación nur den Kernfall. Obliegenheiten, Compliance-Pflichten oder bloße Zusagen können carga, deber oder compromiso verlangen; sonst klingt eine nicht einklagbare Mitwirkungspflicht wie eine volle Leistungspflicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.