Beweis
Nimm „prueba“, wenn es um Beweis, Beweismittel oder Beweisführung im Verfahren geht. „Evidencia“ klingt im juristischen Spanisch oft angloamerikanisch und ist nicht der Standard für deutsche Rechtstexte.
Deutsch „Beweis“ kann das Ergebnis, das Mittel oder den Vorgang meinen. Spanisch nutzt sehr häufig prueba, präzisiert aber bei Bedarf mit medio de prueba, práctica de la prueba oder valoración de la prueba.
„Beweis erbringen“ heißt aportar prueba oder probar, nicht wörtlich „traer prueba“ in jedem Kontext.
„Beweislast“ ist carga de la prueba.
„Beweiswürdigung“ ist valoración de la prueba.
Klage, Beweisaufnahme, Urkunde, Zeugenaussage: prueba ist der sichere Leitbegriff. Für saubere juristische Sprache muss aber klar sein, ob Beweismittel, Beweislast, Beweiswürdigung oder der Vorgang der Beweiserhebung gemeint ist.
Bei „Beweis“ erscheint häufig evidencia, beeinflusst vom Englischen. Im juristischen Spanisch ist prueba der Standard; mit evidencia klingt der Text unspanisch oder verschiebt Beweismittel, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung in einen falschen Rahmen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.